Mit Wirkung zum 1. Juni 2022 erfolgt eine grundlegende Überarbeitung der EU-Gruppenfreistellungsverordnung und der Regeln zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der sog. vertikalen Vereinbarungen. Die neuen Regeln werden sich vollständig auch in der Anwendungspraxis der tschechischen und slowakischen Wettbewerbsbehörden widerspiegeln. Von der Änderung werden vorallem Vertriebsbeziehungen betroffen, die so umgestaltet werden sollten, dass in den Grenzen des Wettbewerbsrechts ihr Geschäftspotenzial erfüllt wird. Die neue Regelung, die Ausnahmen von ansonsten verbotenen Vereinbarungen vorsieht, ändert nicht nur die Regeln für den Online-Handel, obwohl die Novelle in diesem Zusammenhang am häufigsten erwähnt wird und einige völlig neue Elemente einführt (z.B. Regelung von Online-Vermittlern, genauere Definition im Zusammenhang mit Online-Vergleichsplattformen, vertikal integrierte Online-Plattformen). Es wird u.a. der Zugang zu Wettbewerbsklauseln, MFN-Vereinbarungen (Verpflichtung der Vertragspartei, der jeweils anderen Vertragspartei gleiche oder sogar bessere Bedingungen als den anderen anzubieten), Doppelvertrieb (der Hersteller vertreibt seine Ware selbst und auch über Vertriebshändler), Definition eines Alleinvertriebshändlers und/oder der kurzfristigen Festlegung von Endpreisen für Kunden geändert.
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