Nachhaltigkeitsbericht: Neue Informationspflichten gegenüber Betriebsrat
Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) bringt nicht nur neue ESG-Reportingpflichten, sondern stärkt auch die Rolle des Betriebsrats im Unternehmen.
08. April 2026
Nachhaltigkeitsbericht: Neue Informationspflichten gegenüber BetriebsratDas Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) bringt nicht nur neue ESG-Reportingpflichten, sondern stärkt auch die Rolle des Betriebsrats im Unternehmen.08. April 2026 Mit dem am 19. Februar 2026 in Kraft getretenen Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) setzt Österreich die EU-Richtlinie 2022/2464 (CSRD) um. Ziel ist es, der Nachhaltigkeitsberichterstattung einen ähnlich hohen Stellenwert wie der Finanzberichterstattung einzuräumen. Unternehmen sind daher künftig verpflichtet, umfassend über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) zu berichten. Weniger im Fokus, aber arbeitsrechtlich besonders relevant: Das NaBeG bringt neue Pflichten gegenüber dem Betriebsrat. Neue Rolle des Betriebsrats im ESG-KontextDurch die Einführung des § 108 Abs 5 ArbVG wird der Betriebsrat erstmals ausdrücklich in den Nachhaltigkeitsberichtsprozess eingebunden. Arbeitgeber, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach § 243b oder § 267a UGB verpflichtet sind, müssen den Betriebsrat
Darüber hinaus ist eine schriftliche Stellungnahme des Betriebsrats dem Aufsichtsrat vorzulegen. Welche Unternehmen sind betroffen?Die neuen Pflichten gelten nur für Unternehmen, die unter die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem UGB fallen, insbesondere:
Umsetzung und zeitliche StaffelungDie Einführung der Berichtspflichten erfolgt zudem gestaffelt („Wellenmodell“):
Einordnung: Kein völlig neues Recht – aber eine Stärkung der BetriebsratsrechteZwar bestanden bereits zuvor allgemeine Informationsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Neu ist jedoch:
Der Betriebsrat wird damit vom bloßen Informationsempfänger zu einem aktiven Teilnehmer im ESG-Prozess. PraxistippsUnternehmen sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen:
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