Entgelttransparenz in Österreich: Umsetzungsfrist Juni 2026 im Blick
05. Februar 2026
Entgelttransparenz in Österreich: Umsetzungsfrist Juni 2026 im Blick05. Februar 2026 Die Entgelttransparenz wird in den kommenden Jahren zu einem zentralen Thema für Corporate Governance und Personalwesen. Auch wenn es in Österreich aktuell noch keinen konkreten Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) gibt, ist der zeitliche Rahmen klar vorgegeben, und dieser drängt. Spätestens bis 7. Juni 2026 muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Für Unternehmen bedeutet das: Vergütungsstrukturen rücken stärker in den Fokus von Governance, Risiko-Management und öffentlicher Wahrnehmung. Was bedeutet die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie? Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verfolgt ein klares Ziel: Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern sollen sichtbar, erklärbar und – wo erforderlich – korrigierbar werden. Im Mittelpunkt stehen Transparenz und nachvollziehbare Kriterien für Mitarbeiter:innen. Wer ist betroffen? Die neue Entgelttransparenz wird für alle Arbeitgeber:innen im privaten sowie öffentlichen Bereich gelten. Arbeitnehmer:innen haben das Recht, Informationen über ihr individuelles Entgelt sowie das Durchschnittsentgelt von Vergleichspersonen einzuholen. Bei Arbeitgeber:innen mit 50 Mitarbeiter:innen oder mehr, wird zusätzlich ein Recht auf Information zur Entgeltentwicklung bestehen. Betriebsräten werden in Zukunft voraussichtlich neue Mitbestimmungsrechte erhalten , nämlich bezüglich Entgelttransparenz und der Behebung allfälliger Gender Pay Gaps. Zeitplan und Handlungsdruck Auch ohne österreichischen Gesetzesentwurf ist der Handlungsdruck bereits jetzt real. Die Erfahrung mit EU-Richtlinien zeigt, dass zwischen Gesetzesbeschluss und erster Anwendung oft nur kurze Zeitfenster bleiben. Unternehmensinterne Entlohnungssysteme stehen dringend auf dem Prüfstand, im Recruiting und Personalwesen sind schon jetzt adaptierte Prozesse notwendig. Wie wir Sie bei der Entgelttransparenz unterstützen Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, Entgelttransparenz strukturiert und kontrolliert umzusetzen. Unser Fokus liegt auf einer frühzeitigen Analyse der bestehenden Vergütungssysteme, der Identifikation potenzieller Risikobereiche und der Entwicklung klarer, rechtssicherer Prozesse. Auch bei Gesprächen und Verhandlungen mit Betriebsräten stehen wir unseren Mandanten zur Seite. Dabei achten wir bewusst darauf, den administrativen Aufwand so weit wie möglich im Rahmen zu halten und unternehmerische Gestaltungsspielräume zu sichern. Fazit Entgelttransparenz ist ab 2026 Realität – unabhängig davon, wann der österreichische Gesetzesentwurf vorliegt. Für Unternehmen ist sie kein reines HR-Thema, sondern eine Frage von Führung, Governance und Risikosteuerung. Wir begleiten Sie gerne. Publikationen
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