Unser SALT-Team besteht aus mehr als 30 Anwältinnen und Anwälten, die sich auf die Bereiche Körperschaftssteuer, Umsatz-/Mehrwertsteuer, Bruttoeinnahmensteuer, Verbrauchssteuer, Vermögenssteuer, Lohnsteuer und viele weitere Steuerarten spezialisiert haben.
Die breite Aufstellung unserer Rechtspraxis ist für die Art der Leistungen bezeichnend, die wir unseren Mandanten anbieten.
Beratung – wir beraten Unternehmen zu den steuerrechtlichen Folgen ihrer Produkte, Dienstleistungen und Transaktionen. Mit unserer Unterstützung können unsere Mandanten die Umsatzsteuerpflicht bei neuen Angeboten, die Steuerfolgen bei Unternehmensumstrukturierungen und eine effizientere Steuergestaltung optimal einordnen. Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem auch die Beratung unserer Mandanten in Bezug auf die bilanzrechtlichen Auswirkungen ihrer steuerlichen Situation.
Streitigkeiten – wir vertreten Unternehmen in jeder Phase von Steuerstreitigkeiten, vom Erhalt eines Steuerprüfungsbescheids über das Gerichtsverfahren bis hin zur Berufung vor den obersten Gerichten der US-Bundesstaaten. Wir finden gute Lösungen für die Auseinandersetzungen unserer Mandanten. Sollte es einmal nicht möglich sein, eine Angelegenheit beizulegen, werden wir vor Gericht und in der Berufung unser gesamtes Arsenal ins Feld führen. Unsere Erfolge in der Prozessführung haben die steuerliche Landschaft mitgestaltet und neu definiert, wie bundesstaatliche und lokale Steuern erhoben werden.
Strategien – viele Unternehmen halten sich selbst aktiv über die bundesstaatlichen und lokalen Steuergesetze und -vorgaben auf dem Laufenden. Wir bieten unseren Mandanten einen Monitoring-Service an, d.h. wir informieren sie, wenn es neue Entwicklungen gibt, die Auswirkungen auf ihr Unternehmen haben können. Wir unterstützen unsere Mandanten auch darin, bestimmte Vorgaben – einschließlich geplanter legislativer oder aufsichtsrechtlicher Vorschriften – in ihrem Unternehmen umzusetzen.
Unser Team besteht aus versierten SALT-Expertinnen und -Experten, von denen einige bereits Erfahrungen mit den Big 4 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerverbänden sammeln konnten. Wir arbeiten im Team und bringen die besten Leute an den Tisch, damit unsere Mandanten ihre Herausforderungen meistern können. Unser SALT-Team ist zudem für seine reflektierte Führungsebene bekannt. Eversheds Sutherland veröffentlicht Einschätzungen zu nahezu allen SALT-Entwicklungen, was uns unter unseren Mandanten und Partnern den Ruf einer verlässlichen Informationsquelle und soliden Expertise in Sachen SALT eingebracht hat.
Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über Erfahrung in allen Bereichen des SALT-Rechts. Aktuelle Beratungsbeispiele:
- Vertretung eines Technologieunternehmens vor dem kalifornischen Berufungsgericht in Bezug auf dessen Darstellung seiner Software-Umsätze für Einkommenssteuerzwecke in Kalifornien. Das Berufungsgericht hob das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts auf und stützte die Handhabung der Erfüllungskostenfinanzierung (costs-of-performance sourcing) seitens des Unternehmens
- Vertretung eines der größten Mobilfunkanbieter in den USA im Rahmen einer steuerrechtlichen Angelegenheit auf bundesstaatlicher Ebene mit dem Ergebnis, dass das Unternehmen mehr als USD 40 Millionen an Rückerstattungen erhielt
- Beratung eines Software- und Hardware-Unternehmens aus dem Fortune 100 mit dem Ergebnis, dass sich das Unternehmen USD 70 Millionen an möglichen Steuerverbindlichkeiten aus einem Rechtsstreit um die im US-Bundesstaat Washington fälligen Umsatzsteuern und Gewerbe- und Lohnsteuern gespart hat
- Bundessteuerrechtliche Beratung eines führenden Online-Händlers zur Steuerpflichtigkeit seiner Waren und Leistungen in den USA
- Beratung eines Fortune 50-Konglomerats in Sachen Bundesteuerrecht in sämtlichen Bundesstaaten, in denen der Mischkonzern tätig ist. Eversheds Sutherland beriet den Konzern zu bundessteuerrechtlichen Fragestellungen und vertrat ihn bei seinen Steuerprüfungen
"Wir haben nur positive Erfahrungen mit Eversheds Sutherland gemacht: Ich gebe ihnen zehn von zehn Punkten. Meines Erachtens sind ihre Anwältinnen und Anwälte der Konkurrenz weit voraus.“
2020