Angebotspflicht des Arbeitgebers
31. März 2022
Angebotspflicht des Arbeitgebers31. März 2022 Eine der am häufigsten unterschätzten Pflichten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung ist die sog. Angebotspflicht (§ 63 Abs. 2 Arbeitsgesetzbuch). Es ist einer der häufigsten Gründe bei Feststellung der Ungültigkeit von Kündigungen durch das Gericht, da die Erfüllung des Angebotspflicht die materiellrechtliche Bedingung für die Gültigkeit der Kündigung darstellt. Problematisch sind insbesondere Situationen, in denen der Arbeitgeber mehrere freie Stellen hat und nicht weiß, ob er dem Arbeitnehmer alle Stellen anbieten muss oder nur eine anbieten kann. Das Arbeitsgesetzbuch enthält eine solche Regelung nicht, die Gerichtspraxis ist sich jedoch einig, dass es nicht erforderlich ist, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer alle für ihn passenden freien Stellen anbietet. Es reicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur eine von mehreren passenden freien Stellen anbietet. Bei ähnlichen Arbeitsinhalten der Stellen kann jedoch Streit entstehen, welche freie Stelle für den Arbeitnehmer insbesondere aufgrund seiner Qualifikation die passendste war. Aus dem vorgenannten Grund kann sinnvoll sein, dem Arbeitnehmer alle freien Stellen anzubieten, um den Streit darüber zu vermeiden, ob die Angebotspflicht erfüllt ist oder nicht. Ansprechpartner
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