Wenn es um den Streitigkeiten geht, stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.
Wir vertreten unsere Mandanten bei jeder Art von Steuerstreitigkeit, von der Planung im Vorfeld bis hin zu Verfahren vor den höchsten Instanzen. Bei uns sind unsere Mandanten in den besten Händen, ganz gleich, ob es um hochbrisante Steuerangelegenheiten oder um die Vertretung in eher routinemäßigen Streitigkeiten geht. Wir begleiten und beraten unsere Mandaten in Bezug auf ihre strategischen Optionen und die Prioritäten bei der Abwehr, der Prozessführung und der Beilegung von Steuerstreitigkeiten. Mit über 100 Anwältinnen und Anwälten in unserem weltweiten Steuerteam profitieren unsere Mandanten von branchenübergreifenden Kenntnissen in den verschiedensten Rechtsordnungen. Unsere Erfolgsbilanz bei der Beilegung von und Prozessführung in Steuerstreitigkeiten spricht für sich.
Wir verfügen über Erfahrung in der Beratung bei zivil- und strafrechtlichen sowie internationalen und nationalen Steuerstreitigkeiten in den Bereichen Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Grundsteuer, Umsatzsteuer und Verbrauchssteuer. Außerdem haben wir Mandanten gegenüber nationalen und subnationalen Steuerbehörden in allen Stadien der Auseinandersetzung vertreten.
Wir sind der richtige Ansprechpartner bei Steuerstreitigkeiten in jeder Phase und auf jeder Ebene.
Unser Anwaltsteam ist erfahren in sämtlichen Aspekten von Steuerstreitigkeiten und -verfahren. Aktuelle Beratungsbeispiele:
- Erfolgreiche Prozessführung für einen Anbieter schnelllebiger Konsumgüter (fast moving consumer goods, FMCG) bezüglich der Besteuerung ausländischer Vertriebsgesellschaften. Das US- hob ein erstinstanzliches Urteil auf, wies die Klage ab und verwies die Sache für ein angemessenes Urteil zugunsten des Steuerzahlers an das Gericht zurück
- Erfolgreiche Prozessführung für ein Einzelhandelsunternehmen in einem Steuerverfahren mit der US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) und einem Streitwert von USD 150 Millionen in Bezug auf grenzübergreifende Finanzierungsgeschäfte. Die Regierungsbehörde räumte letztendlich ein, dass keine Steuerschuld vorlag
- erfolgreiche Verhandlung einer sehr vorteilhaften Beilegung einer Steuerstreitigkeit vor dem IRS-Beschwerdeamts für eine große Restaurantkette im Zusammenhang mit der ertragssteuerlichen Behandlung von Geschenkgutscheinen. Die Beilegung führte zu wesentlichen Änderungen in wichtigen, von der IRS veröffentlichten Leitfäden
- Vertretung eines nationalen Transportunternehmens in einem Fall betreffend die steuerliche Förderung von Forschungsprojekten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Computersoftware. Hierbei erließ das Gericht ein summarisches Teilurteil zugunsten unseres Mandanten bezüglich des rechtlichen Standards, der auf die interne Softwarenutzung anzuwenden ist
- zweitinstanzliche Vertretung eines Fortune-100-Versicherungsunternehmens in einer Angelegenheit, die zwei Fragen ohne Präzedenzfall betraf – ob Entschädigungs- und Strafschadensersatzzahlungen, die Versicherten zugesprochen werden, Teil des Verlustes des jeweiligen Unternehmens im Rahmen von Versicherungsverträgen sind, die bereits bei Verbuchung und nicht erst bei Zahlung absetzbar sind, und ob ein Betriebsverlust im Nichtlebengeschäft bei der Berechnung des bereinigten Ergebnisses für die alternative Mindestkörperschaftssteuer berücksichtigt werden muss