Derzeit fällt bei der Veräußerung von Liegenschaften bzw. Baurechten oder Superädifikaten, Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % an. Ist die Liegenschaft bzw. das Baurecht oder Superädifikat hingegen Teil des (oder in den meisten Fällen einziges) Vermögens einer Gesellschaft, so fällt – bei Veräußerung eines Anteils an der Gesellschaft von zumindest 95 % oder mehr – lediglich eine Grunderwerbsteuer von 0,5 % des Grundstückswerts an.
Werden weniger als 95 % der Anteile an einer Gesellschaft veräußert, fällt bisher – wenn es dadurch zu keiner Anteilsvereinigung in einer Hand kommt – gar keine Grunderwerbsteuer an.
Im Rahmen des angekündigten blau-schwarzen Sparpakets soll nun diese Begünstigung fallen. Es ist noch nicht ganz klar, ob nur der 0,5 % Steuersatz durch den Regelsteuersatz von 3,5 % ersetzt wird oder ob jede Veräußerung von Anteilen an einer liegenschaftsbesitzenden Gesellschaft auch anteilig Grunderwerbsteuer auslöst. Unklar ist auch, ob dies nur bei einer Anteilsvereinigung, also dem Verkauf von 95 % oder mehr der Anteile an der liegenschaftsbesitzenden Gesellschaft, folgen soll.
Fazit
Die Maßnahme wird somit wesentliche Steuervorteile bei sogenannten „Share Deals“ in Zukunft schmälern. Was bleibt, ist jedoch die Tatsache, dass bei einem Verkauf einer Gesellschaft mit Grundstück keine Änderung in den Besitzverhältnissen im Grundbuch eintritt und somit weiterhin keine Gebühr für die Eintragung eines Eigentumswechsels im Grundbuch anfällt. Diese beträgt bei einem „Asset-Deal“, also dem Verkauf mit Eigentümerwechsel an der Liegenschaft, 1,1% vom Kaufpreis.